Islam vs. Dieter Nuhr - traut sich jemand eine Gegenanzeige zu?
(und "Scharia-Polizei").


1. Gegen die "Scharia-Polizei" und die Laschheit des Staates gegenüber dieser U-Bahnschläger-Art: Wer auf offener Straße mit Gewalt droht, gehört weggesperrt.
1.1. Persönliche Anmerkung: Vor ein paar Jahren gab ich auf dem Heimweg vom Kunstpark Ost einmal einem Trupp aus 5 U-BahnschlägerInnen, 2 junge Männer, 3 junge Frauen, mit obigem Satz kontra. Angemacht wurde ich auf die übliche Weise: Angesprochen, beleidigt ("Schwulette", aufgrund meiner langen Haare wohl), dann wurde mir mit Prügeln gedroht.
1.2. Freilich habe ich mich nur getraut, mich so offensiv zu wehren, weil ich ortskundig gewesen war, ab Odeonsplatz, zwei U-Bahnstationen weiter, ganz genau gewusst hätte, wie ich wegrennen würde, in Richtung Polizeipräsidium in der Ettstraße nämlich. So weit kam es dann knapp nicht. Im Nachhinein war mir erst aufgefallen, dass es von der Gewalt herknapp geworden wäre in dem Fall, dass die jungen Männer ein Messer dabeigehabt hätten.
1.3. U-Bahnschläger mit Migrationshintergrund diesmal, es gibt auch Hooligans, Fussballvereinsproleten, Neonazis (die Gefährlichsten für mich) hier.
1.4. Man kann die "Scharia-Polizei" schon der Gewaltdrohung überführen, sowohl "Scharia" als auch "Polizei" und wegsperren fordern, glaube ich, den Paragraphen sollte es geben.

2. Die Anzeige gegen Dieter Nuhr. Wer traut sich eine Gegenanzeige zu?
2.1. Eine Religion ist heute eine irrationale persönliche Weltanschauung, die gewiss nicht jeder Mensch teilt. Ihr Selbstverständnis behauptet irrationaler Weise aber regelmäßig das Gegenteil. Sie ist mitunter selbst die Provokation. Dementsprechend dialektische Diskussionsansätze darf man von ihr erwarten, wenn sie schon vor Gericht ziehen "muss".
2.2. Dass die Anzeige (Anklageschrift) der Person Erhat Toka, die meinte Dieter Nuhr so anzeigen zu dürfen (und groß damit in diversen Zeitungen steht) wegen massiver unterschlagungskrimineller Mängel diesbezüglich nicht zugelassen gehört, ist das erste.
2.3. Die massiven unterschlagungskriminellen Mängel der Anklageschrift des Herrn Toka stellen eine Beleidigung der Intelligenz dar, also wahrscheinlich nach wie vor auch eine Beamtenbeleidigung.
2.4. So, wie Herr Toka sich ablichten hat lassen, mit seinen Dieter-Nuhr-Verbotsschildern: Er meint gegen eine Person vorgehen zu dürfen, nicht gegen ein paar Sätze, gehört er auch angeklagt. da gibt es wahrscheinlich auch irgendeinen Paragraphen, nahe der Selbstjustiz ist das.
2.5. Eine Religion hat im öffentlichen Raum nichts zu suchen, hat in einem freien Land über diesen keine Regeln zu haben.

2.6. Eine Gegenanzeige in Angriffen auf die Pressefreiheit (oder Witzfreiheit) hätte damals schon Björn Engholm (gegen die Titanic) verdient.

P.S.: So wie diese kärgliche Debatte abläuft (Ein Islamwissenschaftler der Universität hierundda, ein Religionswissenschaftler der Universität soundso) kann man gleich noch behaupten, dass da ein paar Lehrstühle für atheistische Religionskritik oder ähnlich fehlen.